Allgemeine Geschäftsbedingungen
Teilnahmebedingungen:
Nimmt die Skischule Krün-Wallgau die Anmeldung eines Teilnehmers zu einer Veranstaltung an,
kommt ein Vertrag zwischen Teilnehmer und Skischule zustande. In diesem Vertrag ist folgendes festgelegt:
1. Die Teilnahme an Veranstaltungen der Skischule ist mit körperlichen Anstrengungen verbunden.
Krankheiten oder Verletzungen, die den Teilnehmer, andere Teilnehmer oder den Kursleiter besonders gefährden können,
sind der Skischule anzuzeigen. Die Skischule kann die Teilnahme verweigern oder einen Teilnehmer nachträglich
von der Teilnahme ausschließen.
2. Mit der Anmeldung ist die gesamte Teilnahmegebühr zu entrichten. Die Zahlung kann durch vorherige Überweisung,
Barzahlung oder Zahlung per EC-Cash erfolgen. Zahlung per Kreditkarte ist nicht möglich.
3. Für die Teilnahmegebühr sind die im gültigen Prospekt, Internetauftritt oder Büroaushang angegebenen Preise
und Leistungen maßgeblich. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
4. Ein Rücktritt ist bis Veranstaltungsbeginn möglich; in diesem Fall wird eine Bearbeitungsgebühr von 10 Euro
berechnet. Wird durch den Rücktritt die Mindestteilnehmerzahl für den Kurs unterschritten, ist der volle Betrag
zu entrichten.
5. Der Teilnehmer muss dem Veranstaltungsleiter seine Teilnehmerkarte bei jeder Veranstaltungseinheit vorlegen.
6. Vom Teilnehmer nicht in Anspruch genommene Leistungen können nicht vergütet, verrechnet, nachgeholt oder
übertragen werden. Scheidet ein Teilnehmer in Folge einer im Kursbetrieb erlittenen Verletzung aus,
werden die Teilnahmegebühren anteilig zurück gezahlt.
7. Wird die Mindestteilnehmerzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht, kann die Skischule die Veranstaltung
absagen; eventuell bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden rückerstattet. Von uns aufgrund schlechter Schnee-
bzw. Wetterverhältnisse abgesagte Veranstaltungen, die eine Durchführung im Interesse der Teilnehmer nicht erlauben,
werden nachgeholt. Eine Rück-zahlung erfolgt nur, wenn eine Nachholung nachweislich nicht möglich ist.
8. Die Beteiligung an Veranstaltungen der Skischule sowie die Nutzung von Mitfahrgelegenheiten erfolgt auf
eigene Gefahr. Für ausreichenden Versicherungsschutz ist jeder Kursteilnehmer selbst verantwortlich.
9. Die Skischule haftet für die Richtigkeit der Leistungsbeschreibung und die ordnungsgemäße Durchführung
ihrer Veranstaltungen. Eine weiterreichende Haftung (z.B. für unerlaubte Handlungen und Unterlassungen
und grobes Verschulden der Erfüllungsgehilfen, unvorhersehbare Mängel, Beschädigungen oder Verlust
von Ausrüstung und Eigentum des Teilnehmers, für Schäden aufgrund höherer Gewalt oder den Betrieb von Skiliften)
findet nicht statt. In jedem Fall ist die Haftung der Skischule auf die dreifache Teilnehmegebühr begrenzt.
10. In Fällen, in denen die Skischule Veranstaltungen nicht selbst durchführt, sondern lediglich einen
anderen Veranstalter vermittelt, haftet die Skischule nur für eine ordnungsgemäße Vermittlung,
ansonsten gelten die jeweiligen Geschäftsbedingungen des vermittelten Veranstalters.
Verleihbedingungen:
Mit Quittierung des Empfangs des Leihmaterials durch den Entleiher kommt ein Vertrag zwischen Entleiher
und Skischule zustande. In diesem Vertrag ist folgendes festgelegt:
1. Die vorliegenden Verleihbedingungen finden Anwendung auf die gewerbliche Vermietung von Ski-, LL-,
und Snowboardsets jeglicher Art, Schneeschuhen, Fahrrädern jeglicher Art, Inlineskates sowie Nordic- und
Alpinstöcken.
2. Auf allen Leihski sind hochwertige Sicherheitsbindungen nahmhafter Markenherseller montiert.
Die Skischule geht davon aus, dass die Auslösewerte mit der Skalierung der Bindung übereinstimmen.
Hiervon ausgehend ermitteln wir aufgrund Alter, Geschlecht, Fahrkönnen, Körpergröße, Gewicht und Sohlenlänge
des Skischuhs den persönlichen Einstellwert. Der Entleiher erklärt sich damit einverstanden,
dass die Übereinstimmung von Auslösewert und Skalierung sowie der Einstellwert nicht elektronisch
überprüft werden können.
3. Die Skischule übergibt das Leihmaterial in einwandfreiem, sorgfältig gewarteten und gebrauchstüchtigen Zustand.
Hiervon hat sich der Entleiher zu überzeugen.
4. Der Entleiher hat bis zur Rückgabe des Leihmaterials eine Kaution im Gegenwert der Leihgegenstände
oder einen gültigen Personalausweis zu hinterlegen. Wird ein Leihgegenstand nicht oder beschädigt zurückgegeben,
wird der entstandende Schaden gegen die Kaution verrechnet bzw. in Rechnung gestellt.
5. Der Entleiher verpflichtet sich, das Leihmaterial sorgsam und im Rahmen der für das jeweilige Leihmaterial
üblichen Nutzung zu behandeln und alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln zu beachten,
um Schäden zu vermeiden.
6. Der Entleiher hat alle Mängel und Beschädigungen des Leihmaterials der Skischule unverzüglich anzuzeigen.
Wird während der Mietdauer eine Reparatur notwendig, um die sichere Nutzung des Leihmaterials zu gewährleisten,
so hat die Skischule diese vorzunehmen oder aber dem Entleiher einen angemessenen Ersatz anzubieten.
7. Das Leihmaterial ist sicher zu verwahren bzw. ordnungsgemäß zu verschließen. Das Leihmaterial ist nicht
gegen Diebstahl, Bruch oder Beschädigung versichert. Bei Diebstahl, Bruch oder Beschädigung
(z.B. durch unsachgemäßen Gebrauch) haftet der Entleiher in Höhe der entstehenden Reparatur-
oder Wiederbeschaffungskosten.
8. Das Leihmaterial kann ausschließlich im Skischulbüro zurückgegeben werden. Abweichende Abreden bedürfen
einer schriflichten Bestätigung. Werden die ausgeliehenen Gegenstände nicht zum vereinbarten Termin zurückgegeben,
ist die Skischule über die Verlängerung der Ausleihe zu informieren. Sollte das Leihmaterial aus irgendwelchen
Gründen nicht zum vereinbarten Termin zurückgebracht werden, wird am siebten Tag nach dem vereinbarten
Rückgabetag Anzeige wegen Diebstahl erstattet.
9. Spätestens bei Rückgabe des Leihmaterials ist die Leihgebühr zu entrichten Für die Leihgebühr sind die
im gültigen Prospekt oder Büroaushang angegebenen Preise maßgeblich.
10. Die Zahlung kann durch vorherige Überweisung, Barzahlung oder Zahlung per EC-Cash erfolgen. Zahlung mit
Kreditkarte ist nicht möglich.
11. Wird Leihmaterial früher als vereinbart zurückgegeben, sind die vereinbarten Leihtage zu bezahlen.
Wird das Leihmaterial nachweislich wegen Krankheit oder Verletzung früher zurückgegeben,
werden nur die Leihtage bis Rückgabe des Materials berechnet.
12. Die Skischule haftet nicht für Unfälle jeglicher Art, die im Zusammenhang mit dem Leihmaterial passieren.
13. Die Skischule empfiehlt den Abschluss einer privaten Haftpflicht-, Unfall- und Diebstahlversicherung.